ADAM SMITHS GERECHTIGKEITSKONZEPTION

Gerhard Streminger

wesentlich überarbeitete Fassung

(zuerst veröffentlicht in "PHILOSOPHIE DES RECHTS, DER POLITIK UND DER GESELLSCHAFT", Akten des 12. Internationalen Wittgenstein Symposiums vom 7.-14. August 1987, Kirchberg/Wechsel [Österreich], Wien 1988, S. 67-76.)

 

Adam Smith, der "berühmteste aller Wirtschaftswissenschaftler" (A. Schumpeter) wurde 1752 Professor für Moralphilosophie an der Universität Glasgow. Er übernahm damit den Lehrstuhl seines ehemaligen Lehrers Francis Hutcheson. Den Vorlesungszyklus über Moralphilosophie teilte Smith in vier Abschnitte: in natürliche Religion, Ethik, Jurisprudenz und Politische Ökonomie.1 Den zweiten Teil, also jenen über Ethik, veröffentlichte er 1759 als Theory of Moral Sentiments2 und den vierten Teil über Politische Ökonomie 1776 als Wealth of Nations.3 Vom ersten Teil der Vorlesung über natürliche Religion sind weder Unterlagen Smiths noch Vorlesungsmitschriften erhalten geblieben; aber vom dritten Teil über Jurisprudenz wurden zwei Mitschriften gefunden.4 Smith hatte ursprünglich beabsichtigt gehabt, auch die Ausführungen über Jurisprudenz zu veröffentlichen, diesen Plan jedoch aus Gesundheitsgründen aufgeben müssen.

Um seine komplexe Gerechtigkeitskonzeption zu rekonstruieren, soll wie in der ursprünglichen Vorlesung vorgegangen werden: Zunächst die Ausführungen zur Tugend der Gerechtigkeit in der Theory of Moral Sentiments, danach diejenigen in den Lectures on Jurisprudence und schließlich jene im berühmten Wealth of Nations, also zuerst Ethk, dann Jurisprudenz, dann Politische Ökonomie.

I. Theory of Moral Sentiments

Smith gilt weithin als Apologet des Manchester-Liberalismus oder, wie heute zumeist gesagt wird, des Neoliberalismus. Traditionelle Gerechtigkeitsfragen wären deshalb für ihn ohne große Bedeutung gewesen. (So soll der Nobelpreisträger Friedrich August von Hayek, der sich ständig auf Smith und die >schottischen Moralphilosophen< berief, Gerechtigkeit als eine Fata Morgana bezeichnet haben.) Wie im folgenden gezeigt werden soll, entspringt diese Interpretation der Smithschen Philosophie einer völligen Unkenntnis der Theory of Moral Sentiments und der Lectures on Jurisprudence, sowie einer oberflächlichen Lektüre des Wealth of Nations.

In der Theory of Moral Sentiments diskutiert Smith drei für seine Gerechtigkeitstheorie zentrale Aspekte:

– den Ursprung der Tugend der Gerechtigkeit,
– die Bedeutung von Gerechtigkeit für die Gesellschaft und
– die Relevanz der naturrechtlichen Fragestellung.

(a) Der Ursprung der Tugend der Gerechtigkeit. David Hume hatte in seiner Ethik ausgeführt5, daß im Gegensatz zu den anderen Tugenden sich für >Gerechtigkeit< kein ursprüngliches Gefühl ausweisen lasse, aus dem diese Tugend herzuleiten ist. Erst aufgrund von Erfahrung und Reflexion gelangen wir zu der Einsicht, daß das Wohl der Gesellschaft nur durch den Aufbau eines Systems rechtlicher Bestimmungen gewährleistet sei. Ein solches System ist unentbehrlich, da der Mensch vom gedeihlichen Zusammenleben mit anderen abhänge. Erst Erfahrung und Reflexion belehre also den Menschen über den Wert von Recht und Gerechtigkeit, weshalb die Tugend der Gerechtigkeit eben keine >natürliche<, also auf ursprüngliche Affekte beruhende, sondern eine erworbene, künstliche Tugend sei.

Ganz anderer Meinung war Freund Smith. Er glaubte, trotz der Humeschen Argumente eine natürliche Basis der Tugend der Gerechtigkeit gefunden zu haben, nämlich das >Vergeltungsgefühl<. Dies ist ein allen Menschen gemeinsamer Instinkt, der uns unmittelbar drängt, Böses mit Bösem zu vergelten, also anderen, falls sie Dritten geschadet haben, Leid zuzufügen (beispielsweise durch Freiheitsentzug).6 Das Vergeltungsgefühl zielt darauf ab, die Gesellschaft um der Gerechtigkeit willen zu verändern. Aber das Vergeltungsgefühl richtet sich nicht nur gegen andere, sondern auch gegen die handelnde Person selbst. Habe ich Unrechtes getan, dann löst das Vergeltungsgefühl Gewissensbisse aus, die das Selbstinteresse kontrollieren und es in Schranken weisen. So ist nach Smith das Streben nach einer Verbesserung der eigenen Situation natürlich und richtig und im "Wettlauf nach Reichtum, Ehre und Avancement", da mag jeder rennen, "so schnell er kann und jeden Nerv und jeden Muskel anspannen, um all seine Mitbewerber zu überholen. Sollte er aber einen von ihnen niederrennen oder zu Boden werfen", dann werden Gewissensbisse ihn plagen (T 124). Im Fall des Strebens nach Besserstellung drängt uns das Vergeltungsgefühl, die Position des >fairen Sportlers< beizubehalten und ungerechtes Tun zu unterlassen. Das Vergeltungsgefühl markiert also in diesem Fall die Grenze, bis zu der egoistische Affekte ausgelebt werden können und wo, darüber hinaus, skrupelloses Verhalten beginnt. Oft erfüllen wir "alle Regeln der Rechtlichkeit und Gerechtigkeit" dadurch, daß wir "still sitzen und nichts tun" (T 121).

Das Vergeltungsgefühl ist, zusammengefasst, der "Schutzwächter der Gemeinschaft der Menschen", um die "Schwachen zu schützen, die Ungestümen zu zähmen und die Schuldigen zu züchtigen" (T 129).

(b) Die Bedeutung von Gerechtigkeit für die Gesellschaft. Die Tugend der Gerechtigkeit ist nach Smith notwendig und hinreichend für den Bestand der Gesellschaft. Ohne sie "muß der gewaltige, der ungeheure Bau der menschlichen Gesellschaft ... augenblicklich zusammenstürzen und in Atome zerfallen". Wegen der überragenden Bedeutung von Gerechtigkeit hat "die Natur ... der menschlichen Brust jenes Schuldgefühl eingepflanzt", das der "Verletzung der Gerechtigkeit" folgt (T 129).

Im Gegensatz zur Gerechtigkeit, die erst das Funktionieren der Gesellschaft und die Ausübung individueller Freiheitsrechte ermöglicht, ist >Wohlwollen< nicht notwendig für den Bestand der Gesellschaft (wiewohl natürlich wünschenswert). Eine Gemeinschaft von Menschen kann ohne Wohltätigkeit "weiter bestehen, wenn auch freilich nicht in einem besonders guten und erfreulichen Zustande, das Überhandnehmen der Ungerechtigkeit dagegen müßte sie ganz und gar zerstören" (T 128). Gerechtigkeit, nicht aber >das gute Herz der Nachbarn<, also Wohlwollen, kann und soll deshalb erzwungen werden.

Wegen der Bedeutung der Tugend der Gerechtigkeit für die Gesellschaft, und weil Menschen aus kurzfristigen Interessen oft Ungerechtes tun, wurden Institutionen geschaffen, deren Aufgabe der Schutz der Gerechtigkeit ist. Ohne diese Institutionen "würde die bürgerliche Gesellschaft ein Schauplatz des Blutvergießens und der Unordnung werden, auf dem jedermann sich mit eigener Hand rächen würde, wann immer er sich einbildete, daß er beleidigt worden sei". Um dieses Chaos, das etwa durch blinde Racheakte entsteht, zu vermeiden, "unternimmt es in allen Staaten, in denen die Regierung eine leidliche Autorität erlangt hat, die Obrigkeit, allen Recht zu verschaffen, und verspricht sie, jede Klage über erlittenes Unrecht anzuhören und zu richten" (T 568).

(c) Die Relevanz der naturrechtlichen Fragestellung. Nun stimmen die positiven Gesetze eines Landes jedoch "mit denjenigen des Naturrechts" oft nicht überein. Gründe für diese Abweichung des positiven Rechts "vom natürlichen Rechtsgefühl" gibt es nach Smith mehrere: Manchmal ist es "das Interesse der Regierung", manchmal ist es "das Interesse einzelner Stände, die die Regierung tyrannisieren" (T 568f.). Erst jüngst, so meint Smith weiter, seien Untersuchungen dieser Art über "die natürlichen Regeln der Gerechtigkeit, unabhängig von allen positiven Einrichtungen" in Gang gekommen. Hugo Grotius "scheint der erste gewesen zu sein, der den Versuch machte, der Welt so etwas wie ein System jener Prinzipien zu schenken, welche sich durch die Gesetze aller Nationen hindurch ziehen und deren Grundlage bilden sollten; und sein Werk über das Recht des Krieges und des Friedens ist mit allen seinen Unvollkommenheiten vielleicht bis zum heutigen Tage das vollendetste Werk, das über dieses Thema geschrieben worden ist".7

Smith verstand also seine Gerechtigkeitskonzeption in der Tradition der Naturrechtslehren und hieß die Möglichkeit, mit Hilfe des natürlichen Rechts bestehende Rechtssysteme zu kritisieren, willkommen. Wie aus den Lectures on Jurisprudence hervorgeht, übernahm Smith von den klassischen Naturrechtsspekulationen eben diesen Anspruch. Die wirklichkeitsfern-abstrakten Modellkonstruktionen des klassischen Naturrechts, im besonderen das Naturzustandstheorem und die Vertragstheorie, lehnte er jedoch ab; und er glaubte, daß die klassischen Naturrechtsspekulationen um eine historische Dimension erweitert werden müssen, sind doch viele konkrete Gerechtigkeitsregeln zur Verwirklichung des >natürlichen Rechts< zeitbezogen.8

II. Lectures on Jurisprudence

Die noch sehr formalen Ausführungen zur Tugend der Gerechtigkeit in der Theory of Moral Sentiments werden von Smith in den folgenden Ausführungen über Jurisprudenz präzisiert (und erweitert) und schließlich im Wealth of Nations mit konkreten Inhalten gefüllt. Im wesentlichen werden in den Lectures on Jurisprudence drei weitere Aspekte der Gerechtigkeitskonzeption besprochen:

– die Aufgabe der Jurisprudenz,
– die vier Stufen der gesellschaftlichen Entwicklung sowie
– der >natürliche< Verlauf der gesellschaftlichen Entwicklung.

(a) Die Aufgabe der Jurisprudenz.

Smith schreibt der Jrisprudenz zwei wesentliche Aufgaben zu: eine normative und eine deskriptive.

Die normative Aufgabe der Jurisprudenz ist nach Smith die Erstellung "jener Regeln, durch die Regierungen geleitet werden sollen". Weil "hauptsächlichstes Ziel aller Regierungen die Bewahrung von Gerechtigkeit" ist, und weil Gerechtigkeit immer dann verletzt wird, wenn man jemanden "seiner Rechte beraubt" (J 7), kommt der Jurisprudenz die normative Aufgabe zu, in Form von Gerechtigkeitsregeln die Rechte der Menschen festzulegen.

Nun gibt es zwei Arten von Rechten: Zum einen solche, "die keiner weiteren Erklärung bedürfen". Smith nennt sie "natürliche" Rechte. Daß jemandem Unrecht geschieht, wenn er oder sie grundlos verletzt wird, ist nach Smith "evident ohne Erklärung"; ebenso kann von offensichtlichem Unrecht gesprochen werden, "wenn die Freiheit eines Menschen ohne Grund eingeschränkt wird". Zum anderen gibt es Rechte, die nicht unmittelbar einsichtig sind, etwa das Recht auf Eigentum. Weshalb sollte auch etwas, das andere ebenso gut oder sogar besser gebrauchen könnten, aus dem einfachen Grund, weil es gerade in meinem Besitz ist, mir allein gehören? Smith nennt diese Gruppe von Rechten "erworbene" Rechte (J 401). Die natürlichen Rechte sind zeitlos verbindlich, die erworbenen sind es nicht. Als Aufklärer war er nicht bereit, für erworbene Rechte einfach die Autorität angeblich von Gott Inspirierter zu akzeptieren. Daß beispielsweise Moses am Berg Sinai die Gesetzestafeln von Jahwe empfing und aus dem Donner >Sag' ihnen: Du sollst nicht stehlen!< hörte oder dass der Erzengel Gabriel dem Mohammed den Koran diktierte, überzeugte Smith nicht. An die Stelle transzendenter Legitimation setzte er Zweckmäßigkeitserwägungen. Um aber die Zweckmäßigkeit, den Nutzen, nicht unmittelbar einsichtiger Regeln beurteilen zu können, bedarf es eines Wissens um die konkrete gesellschaftliche Situation, die wiederum das Ergebnis einer ganz bestimmten Subsistenzweise ist. Also müsse zunächst diese bekannt sein, um haltbare, zweckmäßige Gerechtigkeitsregeln erstellen zu können. Die normative Aufgabe der Jurisprudenz setzt also ein deskriptives Wissen voraus: "Als auffälligstes Kennzeichen der Smithschen Programmäußerung erscheint ... nicht die Berufung auf die Tradition des neuzeitlichen Naturrechts – sie war für Smith … in der Hinsicht selbstverständlich, daß er die Vorstellung unmittelbar einsehbarer und in ihrem Gültigkeitsanspruch nicht bezweifelbarer >natural rights< übernahm; das Charakteristikum des Smithschen Programms ist vielmehr in der bewußten Ergänzung der systematisch-theoretischen Intentionen des Naturrechts durch die neue Erkenntnisperspektive einer >History of Jurisprudence< zu erblicken."9

Die deskriptive Aufgabe der Jurisprudenz ist nach Smith die Aufarbeitung "der verschiedenen Umwälzungen", die die "allgemeinen Prinzipien des Rechts und der Regierung" in den verschiedenen "Epochen der Gesellschaft durchgemacht haben" (T 570). Als Werkzeug zur Lösung dieser empirisch-historischen Aufgabe der Jurisprudenz soll, so Smith, das folgende Vier-Stufen-Modell der gesellschaftlichen Entwicklung dienen.

(b) Vier Stufen der gesellschaftlichen Entwicklung. Um die normative Aufgabe der Jurisprudenz leisten zu können, bedarf es also eines Wissens um die konkrete gesellschaftliche Situation. In seiner >Naturgeschichte der menschlichen Gesellschaft< unterscheidet Smith nun vier Phasen der Entwicklung.10

Angenommen, einige Männer und Frauen besiedeln eine unbewohnte Insel. Zunächst werden sie sich "von wilden Früchten und Tieren" ernähren. Es ist dies das Zeitalter der Jäger und Sammler. Nimmt die Bevölkerung zu, wird das Sammeln von Früchten und die Jagd wilder Tiere für den Unterhalt "zu unsicher" werden. Zuerst werden sie Vorräte anlegen, was aber nur in geringem Umfang und nur für begrenzte Zeit möglich ist. "Der natürlichste Plan, an den sie denken werden, ist einige dieser wilden Tiere zu zähmen", indem sie ihnen "besseres Futter, als sie selbst finden könnten", geben.

Da die Zähmung von Tieren wesentlich einfacher als die Zucht von Getreide ist, folgte auf das Zeitalter der Jäger und Sammler das der Hirten. Die Regierungsform unter Jägern und Sammlern ist "von demokratischer Art". Angelegenheiten, die den gesamten Familienverband betreffen, werden von allen diskutiert und entschieden. Begeht beispielsweise bei nordamerikanischen Indianern jemand ein "abscheuliches Verbrechen", so wird er nicht von einem Berufsrichter, sondern "durch die Empörung und Entrüstung" aller bestraft. Sie lauern ihm auf und töten ihn, wie sie "einen Fremden töten würden". Institutionalisierte Herrschaft entsteht erst in der Gemeinschaft von Hirten. Denn die Domestikation von Tieren erlaubt Eigentum an lebensnotwendigen Gütern über den unmittelbaren Gebrauch hinaus.11 Da ständig die Gefahr von Hungersnöten drohte, haben einige aus Gründen der Sicherstellung diese Möglichkeit ergriffen. Ohne daß Menschen dies geplant hätten, entstand damit der Unterschied zwischen arm und reich: zwischen jenen, die Herden besaßen, und jenen, die keine besaßen. Weil das Halten von Herden aber die Jagd "sehr unsicher" macht und viele jagbare Tiere zudem gezähmt sind, bleibt den Armen keine andere Wahl, als sich "bei den Reichen zu verdingen". Eine Regierung wird nun "absolut notwendig", denn ohne sie würden die Armen durch "offene Gewalt" die Gleichheit an Gütern wiederherstellen. Die Regierungsgewalt in der Hirtenkultur kann deshalb als eine "Verbindung der Reichen" angesehen werden, um sie "gegen Übergriffe der Besitzlosen" zu schützen.12 Bei Indianern, so illustriert Smith diesen Punkt, wird Diebstahl "kaum beachtet", aber in der Hirtenkultur der Tartaren wird er "mit sofortigem Tod" geahndet. In keiner anderen Epoche der Menschheitsgeschichte sind die Machtbefugnisse der Herrschenden so ausgeprägt wie in der Nomadengesellschaft. Derartige Herrschaftsverhältnisse in einer Nomadengesellschaft sind laut Smith im Alten Testament beschrieben, deren Führer, u.a. Abraham, "kleine, kleinliche Prinzen" waren.13

Nimmt die Bevölkerung weiter zu, genügen selbst Viehherden nicht mehr. Wieder macht Not erfinderisch. Menschen werden sich "der Kultivierung des Bodens und der Zucht solcher Pflanzen zuwenden, die für sie geeignete Nahrung liefern". Aufgrund der Seßhaftwerdung wird auch der Boden zum Privateigentum. Denn es ist einfacher, das Land einmal aufzuteilen und die Erträge dann am Markt zu tauschen, als stets von neuem die Nahrungsmittel auf alle Angehörigen des Stammes zu verteilen, wie es bei Jägern und Sammlern noch üblich war (J 22).

Wird die Kultivierung des Bodens komplizierter, dann teilt sich die Arbeit auf. Hatten bislang die meisten alles, was sie benötigten, selbst hergestellt, so gehen nun einige nur noch auf die Jagd, während andere sich um die Herden und dritte sich um das Feld kümmern. Alles das, was sie an Mehr, das für ihren Unterhalt nötig ist, produzieren, wird untereinander getauscht. Dieser Tausch dehnt sich mit der Zeit auch auf andere Völker und Stämme aus. So entsteht schließlich die Händlerkultur, die moderne, von Smith üblicherweise zivilisiert genannte Form menschlichen Zusammenlebens. Eine Ackerbaukultur im Übergang zur Händlerkultur ist nach Smith die von Homer beschriebene.14

Durch Vergrößerung der Märkte nimmt die Arbeitsteilung in der Händlerkultur weiter zu. Dadurch kann die Produktion der Waren so gesteigert werden, daß die materiellen Bedürfnisse aller spielend gedeckt werden könnten. Denn die Arbeitsteilung hat … abgesehen vom Vorteil, dass Menschen sich nun auf ihre Talente konzentrieren können … drei weitere große Vorzüge:

– die größere Geschicklichkeit jedes einzelnen Arbeiters,
– die Zeitersparnis, weil Arbeiter nicht von einer Tätigkeit zur anderen wechseln müssen, und
– die Erfindung einer Reihe von Maschinen, die die Arbeit erleichtern, die Arbeitszeit verkürzen und es dem einzelnen ermöglichen, die Arbeit vieler zu leisten (W 12).

Durch den Übergang von der Hirten- zur Ackerbau- und schließlich zur Händlerkultur kommt es nach der Despotie der Hirtenpatriarchen15 wegen der ökonomischen Machtaufteilung zu Regierungsformen, die wiederum der Jägerkultur ähnlich, also demokratischer sind. Der entscheidende Unterschied zwischen der neuen und der alten Demokratie besteht jedoch im wesentlich höheren Subsistenzniveau.16 Obwohl in der Jägerkultur jeder Arbeitsfähige einer Beschäftigung nachgeht, leben sie alle "in so großer Armut, daß sie häufig aus schierer Not gezwungen sind", Kinder und Alte "auszusetzen, so daß sie dann entweder verhungern müssen oder wilden Tieren zum Opfer fallen. In zivilisierten und wohlhabenden Gemeinwesen ist hingegen das Sozialprodukt so hoch, daß alle durchweg reichlich versorgt sind, obwohl ein großer Teil der Bevölkerung überhaupt nicht arbeitet." (W 3)

(c) Der natürliche Lauf der ökonomischen Entwicklung. Smith behauptet, daß der Übergang von der Jäger- zur Hirten- zur Ackerbau- und schließlich zur Händlerkultur >natürlich<; ist, da auf diese Weise der Bedeutung der menschlichen Grundbedürfnisse am besten Rechnung getragen wird.17 Damit ist folgendes gemeint: Zwar haben Menschen "aus der Freigebigkeit der Natur" Fähigkeiten erhalten, die sie allen anderen Lebewesen weit überlegen machen, aber sie sind zugleich "sehr viel hilfloser". Während alle anderen Lebewesen ihre Nahrung so vorfinden, wie es für sie am besten ist, müssen Menschen sie mit Feuer zubereiten. Während andere Lebewesen der Temperatur, in der sie leben, angepaßt sind, müssen Menschen sich bekleiden "und sich ein Haus bauen"18. Diese drei Grundbedürfnisse: essen, wohnen, sich bekleiden, können Menschen sich zwar zumeist erfüllen, aber jede Bevölkerungszunahme macht die Lage von neuem prekär. Überdies sind Menschen mit einem Leben, das "rauh und nachlässig" ist, unzufrieden und suchen nach eleganteren Lebensformen. Der Mensch ist nach Smith "das einzige Lebewesen", das Unterschiede in den Dingen bemerkt, die für die Erfüllung der Grundbedürfnisse keine Bedeutung haben. Die Farbe etwa "wird Gegenstand der Beachtung" und "Seltenheit macht wertlose Dinge zu sehr geschätzten Objekten".

Obwohl Menschen von Natur aus auch ästhetische Wesen sind, ist das Bedürfnis nach Schönem sekundär gegenüber den körperlichen Bedürfnissen. Denn das ästhetische Bedürfnis kann nur dann realisiert werden, wenn die körperlichen Bedürfnisse befriedigt sind. In der Abfolge der vier Stufen (Jäger, Hirten, Bauern, Händler) werden zunächst die körperlichen Bedürfnisse aller und dann erst die ästhetischen Bedürfnisse gedeckt. Deshalb glaubt Smith, von einem natürlichen Lauf der Entwicklung sprechen zu können.

 

III. Wealth of Nations

Smith hatte eine der beiden Hauptaufgaben der Jurisprudenz in der Erstellung von Gerechtigkeitsregeln gesehen. Ein wesentlicher Teil dieser Gerechtigkeitsregeln unterliegt historischer Veränderung, denn sie sind das Ergebnis sozialer Erfahrung, die wiederum entscheidend mitbestimmt wird durch die spezifische Produktionsweise. Die konkreten Gerechtigkeitsregeln für die moderne Händlergesellschaft erstellt Smith erst in den letzten Kapiteln des Wealth of Nations, also am Ende seiner Vorlesung. Zuvor diskutiert Smith noch zwei für diese Problematik zentrale Themen:

– den Einfluß rechtlicher Bestimmungen auf die gesellschaftliche Entwicklung und
– das Problem der geistigen und psychischen Verelendung in der modernen Gesellschaft.

(a) Der Einfluß rechtlicher Bestimmungen auf die gesellschaftliche Entwicklung. Der natürliche Lauf der ökonomischen Entwicklung ist jedoch kein selbstverständlicher. Vorstellungen über die Organisation der Gesellschaft (Recht, etc.) üben einen entscheidenden Einfluß aus. So wie ökonomische Bedingungen die verschiedenen rechtlichen Institutionen beeinflussen, verändern diese die wirtschaftlichen Prozesse. Smith sieht hier eine Wechselwirkung und erläutert dies am Beispiel der Entwicklung Europas, wo Wertvorstellungen über die Organisation der Gesellschaft in weiten Teilen zu einem Überspringen der dritten Stufe, also der Ackerbaukultur, geführt haben. Smith argumentiert so:

Zur Zeit der Völkerwanderung wurde der Handel zwischen Stadt und Land unterbrochen. Die Stammesfürsten der germanischen Völker wurden zu Großgrundbesitzern der brachliegenden Felder. Das Recht der Erstgeburt verhinderte eine Parzellierung des Bodens. Während der Boden bei den Römern nur ein Mittel zum Lebensunterhalt war, wurde er bei diesen Fürsten zum sichtbaren Machtmittel. Diese Primogeniturordnung und die Idee vom Boden als einem Mittel der Macht (festgelegt im Fideikommiß) blieb bestimmend für den Feudalismus. Dies hatte jedoch negative Folgen: für den Großgrundbesitzer selbst und für die Landwirtschaft:

Für den Großgrundbesitzer selbst, weil er "von Kindheit an" daran gewöhnt ist, "um die Eleganz seiner Kleidung, seiner Kutsche, seines Hauses und seiner Möbel besorgt zu sein. Diese Einstellung ... verläßt ihn auch nicht, wenn er über die Verbesserung des Bodens nachdenken sollte. Er verschönert vielleicht 400 oder 500 Morgen Land in der Umgebung seines Hauses mit einem Aufwand, der zehnmal so hoch ist, wie das Land danach wert ist ... In beiden Teilen des Vereinigten Königreiches gibt es heute noch einige große Landgüter, die seit der Zeit der feudalen Anarchie in der Hand der gleichen Familien sind. Man braucht nur den gegenwärtigen Zustand dieser Güter mit dem kleinerer Besitze in ihrer Nachbarschaft zu vergleichen, und es erübrigt sich jeder weitere Beweis, um sich zu überzeugen, wie ungünstig solch riesiger Grundbesitz für einen verbesserten Anbau ist." (W 318)

Zwar lag das Land nicht vollständig brach, aber es wurde von Menschen bebaut, die wie Sklaven behandelt wurden und die auch kein Recht besaßen, Boden zu erwerben. Da es nicht in ihrem Interesse war zu arbeiten, mußte die Arbeit aus ihnen herausgepreßt werden. Folge dieser Entwicklung waren ständige Konflikte und Hungersnöte.

Weil umgekehrt die Bodenerträge der wenigen freien Bauern wesentlich höher waren, und weil der Landesherr – König … die Leibeigenen oft ermunterte, "sich gegen die Macht des Grundherrn aufzulehnen" (W 320), kam es schließlich zur Abschaffung der Leibeigenschaft. Aus Leibeigenen wurden schließlich Pächter, und konnten sie längere Pachtverträge abschließen und war ihr Recht geschützt, dann begannen die Bauern auch eigenes Kapital zu investieren. Die Bauernopfer im Spiel feudaler Eitelkeiten erhielten schließlich das Wahlrecht. Der Aufschwung der Landwirtschaft (und damit Europas) war nach Smith nur möglich durch den Untergang des Feudalsystems: "Polen, wo das Feudalsystem noch immer besteht, ist bis auf den heutigen Tag noch so bettelarm, wie es vor der Entdeckung Amerikas war".19

Die Entwicklung der Städte sieht Smith so: Durch die Völkerwanderung waren die Städter praktisch vom Hinterland abgeschnitten, und ihre Versorgung vom Großgrundbesitzer abhängig. Sie lebten im "nahezu gleichen Status der Leibeigenschaft" wie die Bauern. Als "Höker und Hausierer" pflegten sie "mit ihrem Wagen von Ort zu Ort und von Markt zu Markt zu ziehen" (W 325). Aber sie erreichten ihre Freiheit früher als die Bauern, weil sie durch den Handel mit Luxusgütern früher etwas Reichtum erlangten. (Daß die Städter vor allem auch Handwerker waren, sieht Smith an dieser Stelle nicht.) Ihr Geld borgten die Städter den Grundbesitzern und erkauften sich damit Rechte: freien Handel, Steuerfreiheit, Freiheit, sich in Körperschaften zusammenzuschließen. Der Reichtum der Städte trug nun auf dreifache Weise zur Entwicklung der Landwirtschaft bei:

1. Für "Rohstoffe und Agrarprodukte des eigenen Landes waren die Städte ein großer und aufnahmefähiger Markt und gaben so ständig Impulse für die weitere Entwicklung".

2. Die "vermögenden Städter erwarben häufig auf dem Lande Grundbesitz, zum Teil Brachland". Kaufleute kultivieren den Boden "in der Regel am besten, denn sie sind es gewohnt, ihr Geld hauptsächlich in vorteilhaften Projekten zu investieren, wogegen der reine Landedelmann es vorwiegend als Mittel zum Aufwand zu betrachten pflegt".

3. Handel und Gewerbe "führten nach und nach zu Ordnung und guter Verwaltung, wodurch auch Freiheit und Sicherheit der Bürger untereinander im ganzen Lande zunahmen. Früher lebte man fast immer in dauerndem Kriegszustand mit den Nachbarn und in sklavischer Abhängigkeit vom Grund- oder Dienstherrn". (W 334f.) Weshalb Freiheit? Weil Handwerker und Händler nicht wie Höflinge und Pächter von Adeligen abhängen. Sie leben "ja nicht von einem einzigen Kunden", sondern von "100 oder 1.000". Obwohl "allen verpflichtet", waren sie doch "von keinem völlig abhängig" (W 339). Weshalb Ordnung und Sicherheit? Weil die Macht sich teilte. Die Adeligen und der König verloren ihre Macht wegen ihrer Eitelkeit. Sie verkauften sie "für Tand und Flitter", die "eher zum Spielzeug für Kinder als zum ernsten Geschäft erwachsener Männer"20 passen. Somit haben "zwei völlig verschiedene Bevölkerungsschichten, die nicht im mindesten die Absicht hatten, dem Allgemeinwohl zu dienen, eine Revolution von größter Bedeutung für die Wohlfahrt aller ausgelöst. Dabei war das einzige Motiv der Grundbesitzer, ihrer äußerst kindischen Eitelkeit zu frönen, während die Kaufleute und Handwerker, weit weniger lächerlich, einfach aus Eigennutz handelten, nach ihrem Hausierergrundsatz: Jeden Pfennig umdrehen, bevor man ihn ausgibt. Keiner von beiden erkannte die große Umwälzung oder sah sie voraus, welche die Torheit des einen und der Gewerbefleiß des anderen allmählich mit sich brachten". In weiten Teilen Europas waren also Handel und Gewerbe nicht die Folge, sondern die Ursache für den Fortschritt der Landwirtschaft. Diese Entwicklung ging jedoch ungemein langsam und mit großen menschlichen Opfern vor sich, da sie nicht "dem natürlichen Lauf der Dinge" entsprach (W 340). Der natürliche Verlauf wäre gewesen: Landwirtschaft und für die Landwirtschaft arbeitende Gewerbe vor den Luxus produzierenden Gewerben und dem Handel mit Luxusgütern. Vorstellungen über die Organisation der Gesellschaft (in diesem Fall: Primogeniturordnung, Fideikommiß), die vielleicht zu einem früheren Zeitpunkt (etwa während der Völkerwanderung) zweckmäßig waren, verhinderten diese Entwicklung.21 Der Markt, also der Tausch von Gütern, führte jedoch langfristig zu einer Ökonomie, wie sie auch in einem natürlichen Lauf der Entwicklung entstanden wäre. Da dies von niemandem beabsichtigt wurde, hat es den Anschein, als ob eine wohltätige (wenn auch etwas müde) Unsichtbare Hand am Werk gewesen wäre.22

(b) Das Problem der geistigen und psychischen Verelendung der Werktätigen in der modernen Gesellschaft. In der vierten Stufe der gesellschaftlichen Entwicklung sind erstmals in der Geschichte der Menschheit die Grundbedürfnisse aller leicht zu befriedigen (weshalb Smith auch glaubt, von einem Fortschritt der menschlichen Gesellschaft sprechen zu können). Die bürgerliche Gesellschaft, für die Eigentum, Arbeitsteilung und Tausch konstituierend sind, konnte die Gesellschaft von den Ängsten materieller Not befreien. Der Preis für diese Errungenschaft ist allerdings hoch:

"Mit fortschreitender Arbeitsteilung wird die Tätigkeit der überwiegenden Mehrheit derjenigen, die von ihrer Arbeit leben, also der Masse des Volkes, nach und nach auf einige wenige Arbeitsgänge eingeengt, oftmals nur auf einen oder zwei. Nun formt aber die Alltagsbeschäftigung ganz zwangsläufig das Verständnis der meisten Menschen. Jemand, der tagtäglich nur wenige einfache Handgriffe ausführt, seine ganze Aufmerksamkeit auf den 17. Teil einer Nadel oder den 80. Teil eines Knopfes konzentriert, ... verlernt, seinen Verstand zu gebrauchen. Er wird stumpfsinnig und einfältig wie ein menschliches Wesen nur eben werden kann. Solch geistlose Tätigkeit beraubt ihn nicht nur der Fähigkeit, Gefallen an einer vernünftigen Unterhaltung zu finden oder sich daran zu beteiligen, sie stumpft ihn auch gegenüber differenzierteren Empfindungen wie Selbstlosigkeit, Großmut oder Güte ab, so daß er auch vielen Dingen gegenüber, selbst jenen des täglichen Lebens, seine gesunde Urteilsfähigkeit verliert." Ein solch "monotones Dasein erstickt allen Unternehmungsgeist und verleitet ihn, das unstete, ungewisse und abenteuerliche Leben eines Soldaten mit Widerwillen zu betrachten". In Händlerkulturen, in denen "die Arbeitsteilung alle Gewerbe auf sehr einfache Operationen reduziert", ergibt sich zudem die Möglichkeit, "sehr junge Kinder zu beschäftigen", wie in Birmingham, wo "6- und 7jährige arbeiten". Dadurch wird "die Erziehung" vernachlässigt, und wenn die Jungen erwachsen sind, "haben sie keine Vorstellung, wie sie sich selbst unterhalten könnten". Haben sie keine Arbeit, "müssen sie deshalb zu Trunkenheit und Aufruhr Zuflucht nehmen". In diese Lage "gerät die Masse des Volkes in jeder entwickelten und zivilisierten Gesellschaft".23

Smith sah also nicht nur, was Werktätige leisten, sondern auch, was sie leiden; und er entdeckte ein, wahrscheinlich das Dilemma der modernen Gesellschaft: Diejenige Gesellschaftsform, die die materiellen Grundbedürfnisse aller spielend deckt, führt gleichzeitig zur Verelendung der Massen. Smith sah in den negativen Folgen der Arbeitsteilung die Bedrohung für die moderne Gesellschaft: weil feudal-autoritäre Strukturen gegenüber demokratischen neuerlich an Einfluß gewinnen24, und weil die Gesellschaft kaum noch verteidigungsfähig ist.25 Die geistige und körperliche Verstümmelung in der modernen Gesellschaft ist ebenfalls eine ungeplante, wiewohl unerwünschte Folge der Arbeitsteilung. Da in diesem Punkt die Unsichtbare Hand danebengreift, hat der Staat nach Smith die Aufgabe, der Unsichtbaren Hand des Marktes in den Arm zu fallen.

(c) Gerechtigkeitsregeln für die moderne Gesellschaft. Durch die im Vergleich mit feudalen Zeiten wesentlich größere Freiheit des Einzelnen, seine Lebensumstände zu verbessern, konnten in der Händlerkultur ungeahnte ökonomische Energien freigesetzt werden. (Zur Zeit Smiths war ein Clan-Führer in den schottischen Highlands, dem eine ganze Großfamilie untertan war, schlechter versorgt als jemand, der in den schottischen Lowlands für sich selbst sorgte.) Das Selbstinteresse förderte und fördert den materiellen Fortschritt der Gesellschaft. Der Staat soll deshalb die Wettbewerbsgesellschaft, in der der Gewinn einzelner zum Gewinn vieler wird, garantieren und für den Schutz der Sicherheit, des Eigentums und des Rufs der Bürger, nach innen und nach außen, Sorge tragen. Eine Garantie dieser natürlichen Freiheit schließt vor allem auch das Recht ein, mit den Bewohnern anderer Staaten frei tauschen zu können:

"Ein Familienvater, der weitsichtig handelt, folgt dem Grundsatz, niemals selbst etwas herzustellen versuchen, was er sonstwo billiger kaufen kann". Was aber "vernünftig im Verhalten einer einzelnen Familie ist", kann für ein Land "kaum töricht sein". Hätte man also "der Erwerbstätigkeit freien Lauf gelassen, so hätte man die Ware bei gleich hohem Kapitaleinsatz im Inland mit weniger einheimischen Produkten oder, was dasselbe ist, schon mit einem Teil ihrer Erlöse im Ausland kaufen können". (W 317f.)

Reguliert der Staat diese Erwerbstätigkeit, dann können sich in den wenigsten Fällen die natürlichen Vorteile eines Landes durchsetzen, was langfristig zu einem Rückgang im Tauschwert des Landes führt: Zwar lassen sich auch in Schottland, in "Treibhäusern, Mistbeeten und mit erwärmtem Mauerwerk" gute Trauben ziehen und sich daraus sehr gute Weine keltern, nur werden diese "etwa dreißigmal soviel kosten wie ein zumindest gleich guter aus dem Ausland" (W 373). Das Geld, das für die Produktion des Weins nötig war, wird dann in jenen Produktionszweigen fehlen, für die Schottland prädestiniert ist, etwa die Schafzucht. Der Staat soll also nicht Unternehmer sein wollen, ebenso wenig wie Unternehmer Herrscher sein sollen.26 Allfällige Eingriffe des Staates in den Wirtschaftsbereich, die Smith aus "humanitären Gründen" (im Fall von Arbeitslosigkeit, W 383) und aus ökonomischen (im Fall von Großprojekten, W 582) für positiv hält, sollen zeitlich begrenzt und marktkonform sein. Versuche, in der soeben erwähnten Weise der Unsichtbaren Hand des Marktes unter die Arme zu greifen, sind auf das Minimum zu beschränken. Denn neben diesen ökonomischen Vorteilen hat der Freihandel noch einen weiteren positiven Effekt: Die dadurch bewirkte internationale Abhängigkeit, so hoffte Smith, werde einmal zum ewigen Frieden führen (aus einem Zustand häufiger kriegerischer Auseinandersetzungen, in dem der Gewinn einiger weniger auf Kosten vieler geht, zu einem Zustand internationaler Kooperation, in dem der Gewinn einiger zum Gewinn aller wird). Ohne daß Menschen dies beabsichtigten, als sie die Arbeit teilten (allein das Selbstinteresse war ausschlaggebend), eröffneten sie die Möglichkeit zu einem Fortschritt der Menschheit. Auch hinter dieser speziellen Wirkung des Marktes sieht Smith das Wirken der Unsichtbaren Hand (W 371).

Die Aufgaben des Staates im vierten Stadium der gesellschaftlichen Entwicklung beschränken sich jedoch nicht darauf, den Bürgern zu garantieren, daß sie im Rahmen größtmöglicher Freiheit ihre Lebenspläne verwirklichen können.27 Der Staat muß aus Gründen der Gerechtigkeit für die "breite Masse des Volkes" Sorge tragen, da die "höheren menschlichen Anlagen" durch die Arbeitsteilung "weitgehend verkümmern und verschwinden" (W 664). Mit dem Phänomen der Kinderarbeit als Familienbeihilfe wollte Smith sich keineswegs abfinden. In seinem Gesellschaftsmodell, das er "natürliches System vollkommener Freiheit und Gerechtigkeit", einmal sogar: "die liberale Ordnung von Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit" (W 606, 664) nannte, hat der Staat die Verpflichtung, durch Bildung und Aufklärung im weitesten Sinne die negativen Folgen der Arbeitsteilung zu mildern. Im Gegensatz zu den Lehren des Neoliberalismus hat der Staat im Smithschen Modell die Aufgabe, die Möglichkeit aller auf eine humane Existenz zu garantieren. Die Arbeitsteilung soll nicht aufgehoben werden – im Gegensatz zu einigen Gesellschaftsmodellen des 19. Jahrhunderts, in der auch die Wirtschaftsverhältnisse als solche als rechtfertigungsbedürftig gelten, sieht Smith hier keine Notwendigkeit der Rechtfertigung … … Also: Die Arbeitsteilung in der modernen Gesellschaft soll nach Smith nicht aufgehoben werden, ihre negativen Folgen sollen aber gemildert werden. Es ist ungerecht, wenn für die einen der Königsweg offen steht … und für die anderen nur ein Trampelpfad.

Als entscheidend für die moderne Bildung erschien Smith die Loslösung von Lehrplänen, wie sie in den Ausbildungsstätten für Priester entwickelt worden waren. Für die antike Moralphilosophie waren "die Pflichten im Dasein des Menschen Voraussetzung für Glück und Vollkommenheit. Als dann aber Moral ebenso wie Naturphilosophie ausschließlich als Hilfswissenschaft der Theologie gelehrt wurden, hat man die Pflicht im Leben des Menschen auch als Voraussetzung für seine Glückseligkeit in einem künftigen Leben betrachtet". An die Stelle einer "aufgeschlossenen, großzügigen und umsichtigen Lebensführung" traten nun "Buße und Entsagung, mönchische Enthaltsamkeit und Demut". Das Selbstinteresse am Wohlergehen im Leben nach dem Tod, die ängstliche Sorge des ausgemergelten Ichs um die ewige Jenseite, machte "den bei weitem wichtigsten Zweig der Philosophie zum weitaus schlechtesten" (W 654f.). Smith teilte also den Glauben der Schotten an die Erziehung und den der Aufklärer an den Zusammenhang von empirischem Wissen, Verfeinerung moralischen Empfindens und persönlichem Glück des grundsätzlich geselligen Menschen.

In der Ausbildung der bürgerlichen Gesellschaft sah Smith zwar die List der Vernunft am Werk, nicht aber die Vernunft auch schon verwirklicht. Die Produktion von Reichtum bedeutete für ihn nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Verwirklichung menschlichen Glücks. Der Reichtum eines Landes ist notwendig, aber nicht hinreichend für seinen Wohlstand. Im vierten Stadium der gesellschaftlichen Entwicklung eröffnet sich erstmals die Möglichkeit, die politischen Verhältnisse nicht mehr nach unabdingbaren Notwendigkeiten, sondern nach aufgeklärten Bedürfnissen zu gestalten. Erst durch die "universelle Verwirklichung individueller Autonomie durch Bildung"28 wäre das natürliche System von Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit realisiert. Erst dann führte der Übergang vom Pomp der Paläste zur Geschäftigkeit der Manufakturen zum Wohlstand der Nationen.

 

ANMERKUNGEN

1 Dies berichtet einer seiner Schüler, der später ebenfalls berühmte John Millar, einer der Ahnherrn der modernen Soziologie. Cf. D. Stewart, Account of the Life and Writings of Adam Smith, abgedr. in: A. Smith, Essays on Philosophical Subjects (Oxford, 1980), S. 274f.

2 Smith, A., The Theory of Moral Sentiments (Oxford, 1976), dt.: Die Theorie der ethischen Gefühle (Hamburg, 21977). Im folgenden mit >T< abgekürzt und nach der deutschen Ausgabe zitiert.

3 Smith, A., An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, 2 Vols. (Oxford, 1976), dt.: Der Wohlstand der Nationen (München, 31983). Im folgenden mit >W< abgekürzt und nach der deutschen Ausgabe zitiert.

4 Smith, A., Lectures on Jurisprudence (Oxford, 1978). Im folgenden mit >J< abgekürzt zitiert, eigene Übersetzung.

5 Hume, D., Eine Untersuchung über die Prinzipien der Moral (Stuttgart, 32003), S. 101-32, 236-44. Cf. J. L. Mackie, Hume’s Moral Theory (London, 1980). – Abgesehen von der unmittelbaren Bedeutung der Tugend der Gerechtigkeit, könnte das brennende Interesse an Fragen der Gerechtigkeit, das alle schottischen Aufklärer verband, damit in Zusammenhang stehen, daß im calvinistischen Schottland 200 Jahre lang von der Kanzel gepredigt wurde, daß es … aufgrund der Ursünde, des Vergehens der ersten Menschen … Ausdruck von Gottes Gerechtigkeit wäre, daß einige wenige gerettet seien und der Großteil der Menschheit für immer verdammt sei.

6 Auch Hume hatte diesen Instinkt beschrieben, ihn aber nicht mit der Tugend der Gerechtigkeit verknüpft. Cf. D. Hume, Ein Traktat über die menschliche Natur (Hamburg, 1973), Band II, S. 155f.

7 T 569f. Smith hatte schon in Glasgow, als Schüler Hutchesons, Hugo Grotius studiert. Er besaß die 1670 in Amsterdam erschienene Ausgabe von De jure belli ac pacis. Cf. H. Mizuta, Adam Smith’s Library (Cambridge, 1967), S. 25f.

8 Auch bei Pufendorf finden sich bereits Hinweise auf die Notwendigkeit einer empirischen Fundierung von Rechtssystemen: "Wichtig erscheint in der Pufendorfschen Naturrechtsdarstellung … die Begründung aller "Entia Moralia", Recht, Moral, sozialer und politischer Institutionen auf einer empirischen Anthropologie statt auf transzendenter Legitimation." (H. Medick, Naturzustand und Naturgeschichte der bürgerlichen Gesellschaft (Göttingen, 21981, S. 41.)

9 Medick, H., Anm. 8, S. 246f.

10 Alle folgenden Zitate zur Vierstadientheorie finden sich in: J 14-6, 202-8.

11 Dieser Übergang von possession, >unmittelbarer Besitz<, zu property, >Eigentum<, erschien Smith für die Entwicklung der Gesellschaft als entscheidend: "The step betwixt these two is of all others the greatest in the progression of society, for by it the notion of property is extended beyond possession … When this is once established, it is a matter of no great difficulty to extend this from one subject to another, from herds and flocks to land itself." (J 107)

12 "The appropriation of herds and flocks, which introduced an inequality of fortune, was that which first gave rise to regular government. Till there be property there can be no government, the very end of which is to secure wealth, and to defend the rich from the poor." (J 404) Smith erklärt also politische Herrschaft und einen wesentlichen Teil der Rechte aus der dominierenden Produktionsweise und den Besitzverhältnissen. Ursache dieser Herrschaft ist seiner Meinung nach die Sicherstellung des Privateigentums in einer Gesellschaft, in der aufgrund wirtschaftlicher Ungleichheit und einer Situation objektiven Mangels permanent Übergriffe der Nichtbesitzenden gegen die Besitzenden drohen.

13 "In this age of shepherds if one man possessed 500 oxen, and another had none at all, unless there were some government to secure them to him, he would not be allowed to possess them. This inequality of fortune, making a distinction between the rich and the poor, gave the former much influence over the latter, for they who had no flocks or herds must have depended on those who had them, because they could not now gain a subsistence from hunting as the rich had made the game, now became tame, their own property. They therefore who had appropriated a number of flocks and herds, necessarily came to have great influence over the rest; and accordingly we find in the Old Testament that Abraham, Lot, and the other patriarchs were like little petty princes." (J 404f.)

14 "What a perfect uniformity of character do we find in all the heroes described by Ossian? And what a variety of manners, on the contrary, in those who are celebrated by Homer? Ossian plainly describes the exploits of a nation of hunters, while Homer paints the actions of two nations who, tho’ far from being perfectly civilized, were yet much advanced beyond the age of shepherds, who cultivated lands, who built cities, and among whom he mentions many different trades and occupations, such as masons, carpenters, smiths, merchants, soothsayers, priests, physicians. It is this disposition to truck, barter, and exchange which not only gives occasion to that difference of genius and talents, … but which renders that difference useful." (J 573)

15 Adam Ferguson, der einzige schottische Aufklärer, der aus den Highlands stammte und gälisch sprach, übte Kritik an der Smithschen Darstellung der Hirtenkultur in seinem Essay on the History of Civil Society. Dieses 1767 erschienene Werk war die Arbeit "of a man who knew intimately, and from the inside, the two civilizations (for his Lowland friends, of course, there was only one) which divided eighteenth-century Scotland: the Gemeinschaft of the clan, belonging to the past, the Gesellschaft of the ‘progressive’, commercial Lowlands. Whereas Smith could see only the external bonds of the clan system, the need for common defence and association in the absence of established law and authority, the ‘despotic’ authority of the chief, and the economic dependence of the clansmen, Ferguson knew the inner bonds, the loyalty to the clan and to the chief who was the symbol of its unity. Thus, for example, the despotic authority of the Tartar chieftains is for Ferguson an aberration, a corruption; for Smith it is the typical form of government in the pastoral stage of society, and the Highlanders, he says belonged to this stage of society at the beginning of the century." (D. Forbes, Introduction to Adam Ferguson´s >An Essay on the History of Civil Society< (Edinburgh, 1966). S. XXXVIIIf.)

16 Die Höhe des Subsistenzniveaus ist nach Smith (wohl an Montesquieu anknüpfend) abhängig von klimatischen und geographischen Bedingungen. Nur unter ganz bestimmten äußeren Umständen wird es eine republikanische Regierungsform entstehen: "There is little probability that any such government will ever be introduced into Tartary or Arabia, because the situation of their country is such that it cannot be improved. The most part of these is hills and deserts which cannot be cultivated, and is only fit for pasturage. Besides they are generally dry, and have not any considerable rivers. The contrary of this is the case in these countries where republican governments have been established, and particularly in Greece. Two thirds of Attica are surrounded by sea, and the other side by a ridge of high mountains. By this means they have a communication with their neighbouring countries by sea and at the same time are secured from the inroads of their neighbours. Most of the European countries have most part of the same advantages. They are divided by rivers and branches of the sea, and are naturally fit for the cultivation of the soil and other arts." (J 408f.)

17 Smiths Theorie der menschlichen Bedürfnisse ist ausgearbeitet in: J 334-40.

18 Menschen sieht Smith also als Mängelwesen, die, um überleben zu können, zu eigener Arbeit gezwungen sind. Smith sieht in seiner Theorie der menschlichen Bedürfnisse also gerade auch die menschliche Bedürftigkeit.

19 W 203. Problematisch an diesen Ausführungen Smiths ist unter anderem, daß er die feudale Herrschaftsstruktur als >zweites Stadium der gesellschaftlichen Entwicklung< auffaßt. Aber ist sie wirklich ähnlich der Hirtenkultur? Zumindest zwei Unterschiede zwischen der Adels- und der Nomadenkultur scheint es zu geben: die Seßhaftigkeit und die Produktionsweise (nicht notwendigerweise Viehzucht, eher Landwirtschaft). Smith könnte hier an den >Hirtenadel< gedacht haben, der aus der Überlagerung von seßhaften Bodenbauern durch nomadisierende Großviehzüchter hervorgegangen ist.

20 Smith betonte also, wie später Werner Sombart, den Zusammenhang von Luxus und das Entstehen des Kapitalismus. Natürlich stellt sich die Frage, ob der Kapitalismus nicht auch ohne Luxus und Eitelkeit der Reichen entstanden wäre.

21 Das Monopol an Landbesitz "ist auf der unsinnigsten aller Annahmen gegründet, die nachfolgenden Generationen hätten nicht das gleiche Recht auf die Erde und auf alles, was sie trägt … Die Einfältigkeit von Menschen, die vielleicht schon 500 Jahre tot sind, sollte das Eigentum der Lebenden beschränken und ordnen." (W 317)

22 Nur die Wirtschaft und die dadurch bewirkte Aufteilung der Macht war imstande, die Macht der katholischen Kirche zu brechen: Während des Mittelalters war "die Einrichtung der Römischen Kirche" der "fürchterlichste Zusammenschluß", der "jemals gegen Autorität und Sicherheit einer zivilen Regierung gerichtet war, aber auch gegen Freiheit, Vernunft und Glück der Menschen, die alle nur dort gedeihen können, wo eine bürgerliche Regierung stark genug ist, sie zu schützen. In dieser Institution wurden die gröbsten Irrtümer des Aberglaubens durch die privaten Interessen sehr vieler Menschen auf eine Weise gestützt, daß ein Angriff der menschlichen Vernunft niemals zu befürchten war. Denn selbst wenn es dieser gelungen wäre, einzelne der Irrtümer des Aberglaubens selbst vor den Augen des einfachen Volkes bloßzustellen oder zu enthüllen, so hätte sie doch niemals die Bande zu Privatinteressen lösen können. Und hätten keine anderen Feinde als die schwachen Versuche menschlicher Vernunft diese Einrichtung angegriffen, sie hätte ewig weiterbestehen müssen. Aber das riesige und festgefügte Gebäude, das alle menschliche Weisheit und Tugend niemals hätte erschüttern und noch weniger einreißen können, wurde im Laufe der Zeit von selbst zunächst baufällig, später zum Teil zerstört, und es wird nun im Verlauf weniger Jahrhunderte wahrscheinlich völlig zerfallen. Die stufenweise Entwicklung von Handwerk, Gewerbe und Handel, die gleiche Kraft, welche die Macht des hohen Adels zerstörte, löste auch die vergängliche Macht des Klerus auf gleiche Weise weithin in Europa gänzlich auf." (W 682f.)

23 Dieses Zitat ist zusammengesetzt aus: W 663f., J 539.

24 Weil aufgrund der beschriebenen ökonomischen Bedingungen sich nur wenige Menschen für Politik interessieren und an der Regierung teilhaben (können); außerdem verlieren die Arbeitenden aufgrund der Arbeitsteilung ihre Kritikfähigkeit. Aufgeklärte Menschen sind "eher geneigt, die Ziele hinter dem Geschrei nach Zwietracht und Aufruhr kritisch zu überprüfen und fähiger, sie zu durchschauen." (W 667)

25 "Improvement in arts and cultivation unfit the people from going to war, so that the strength is greatly diminished and it falls a sacrifice to some of its neighbours. This was the case of most of the republicks of Greece. Athens in its later time could not send out the fifth part of what it formerly did. Besides this the improvement of arts also weakens the security as … the besiegers are more capable of taking the advantage than the besieged." (J 235) Im Gegensatz zu Montesquieu (und Hume), die sich von der Zunahme an ökonomischer Aktivität eine Abnahme des kriegerischen Geistes versprachen, bedauerte Smith den Verlust des martial spirit durch division of labour. Hier – Dekadenz durch Zivilisation – trifft sich Smith mit Rousseau.

26 "Der unberechenbare Ehrgeiz von Königen und Ministern ... ist für den Frieden nicht so verhängnisvoll gewesen wie die unverschämte Eifersucht von Kaufleuten und Unternehmern." Wegen ihrer "Habgier und ihres Monopolgeistes" sollten sie nicht herrschen (W 407).

27 Die größtmögliche Freiheitsgarantie ist oft mit Einschränkungen verbunden. "Vorschriften mögen, ohne Zweifel, in gewisser Hinsicht als eine Verletzung der persönlichen Freiheit betrachtet werden, doch wenn einige wenige dieses Naturrecht so ausüben, daß sie die Sicherheit des ganzen Landes gefährden können, so schränkt jede Regierung ... dieses Recht gesetzlich ein, und zwar ganz zu Recht. Auch die Vorschrift zum Bau einer gemeinsamen Brandmauer, um das Übergreifen von Feuer zu verhindern, verletzt die persönliche Freiheit." (T 267)

28 Medick, H., Anm. 8, S. 103. Cf. Streminger, G, Adam Smith (Reinbek, 21999) und Der natürliche Lauf der Dinge. Essays zu Adam Smith und David Hume. Marburg, 1995.

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